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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Brehm & Presch Marina GbR
AGBs im PDF-Format…
AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Brehm & Presch Marina GbR
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
Chartervertrag
I. Vertragsschluss Chartervertrag
Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer, (Brehm & Presch Marina GbR) und dem Charterer (Gast) geschlossen. Die Reservierung und die Buchung bedürfen der Schriftform.
Der Charterer hat unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt der Charterbestätigung durch den Vercharterer, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Charterpreises zu leisten. Maßgebend für die fristgemäße Leistung ist der Zahlungseingang bei dem Vercharterer.
Für den Fall, dass der Charterer von dem Vertrag zurücktritt hat er dem Vercharterer laut nachfolgender Regelung zu erstatten: bis zu 6 Monate vor Charterbeginn eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 €, bei Rücktritt bis zu 3 Monaten vor Charterbeginn eine Rücktrittsgebühr von 50 % des Charterpreises, bei Rücktritt bis zu 30 Tage vor Charterbeginn eine Rücktrittsgebühr von 75 % des Charterpreises, bei noch späterem Rücktritt den gesamten Charterpreis. Dem Charterer obliegt der Nachweis eines geringeren Schadens. Der Vercharterer ist berechtigt zur Aufrechnung mit einer erhaltenen Anzahlung. Dem Charterer wird der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung angeboten und empfohlen.
II. Pflichten des Vercharterers
Der Vercharterer übergibt dem Charterer die Yacht in vertragsgemäßem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand. Die korrekte Übergabe wird durch ein Übergabeprotokoll bestätigt. Der Charterer erhält vor Reiseantritt eine Einweisung in die Bedienfunktionen der Yacht. Kommt der Vercharterer zu der Überzeugung, dass der oder die Yachtführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse zum Führen selbiger verfügen, behält er sich das Recht vor, die Übergabe der Yacht zu verweigern. Sollte dem Vercharterer die Übergabe der gebuchten Yacht zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht möglich sein, so ist er berechtigt, dem Charterer eine vergleichbare Ersatzyacht zur Verfügung zu stellen. Der Vercharterer hat für die Yacht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abzuschließen. Die Versicherungskosten sind im Mietpreis enthalten. Im Schadensfall wird eine, von dem Charterer zu leistende, Selbstbeteiligung von bis zu 750,00 / 1.000,00 € (je nach Yachttyp) zur Anrechnung fällig. Die Kaution ist vor Fahrtantritt per Überweisung / PayPal bei dem Vercharterer zu hinterlegen. Für Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden, haftet allein der Charterer (Benutzung der Yacht und des Zubehörs auf eigene Gefahr). Diesbezüglich besteht auch keine Versicherung bei dem Vercharterer. Die Kaution wird innerhalb von 4 Wochen nach Charter-Ende zurückerstattet. Bei einem Schaden wird vereinbarungsgemäß der Höhe nach verrechnet.
III. Pflichten des Charterers
Der Charterer versichert, die Yacht verantwortlich zu führen und sich vor Beginn der Reise über sämtliche örtliche und tatsächlich relevanten Umstände im Hinblick auf die beabsichtigte Reiseroute zu informieren.
Die Yachtübergabe ist um 15.00 Uhr; die Yacht wird dann den betrieblichen Abläufen entsprechend an den Charterer mit Einweisung kurzfristig übergeben. Der Charterschein-Kurs beginnt um 12.00 Uhr. Die Rückgabe der Yacht erfolgt bis 9.00 Uhr, im Übrigen lt. dem Chartervertrag, soweit nichts anderes vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe können Kosten entstehen (siehe § V).
Der Charterer versichert, im Besitz eines gültigen amtlichen nationalen bzw. internationalen Sportsbootführerscheins Binnen zu sein. Der Charterer ist verpflichtet, den Führerschein dem Vercharterer vor Fahrtbeginn vorzulegen. Sollte der Charterer nicht über einen Sportbootführerschein verfügen, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Charterscheines Bedingung, welcher beim Vercharterer im Rahmen einer 3-stündigen Schulung erlangt werden kann. Kommt der Vercharterer im Anschluss an den Charterschein-Kurs zu der Überzeugung, dass der oder die Yachtführer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten zum Führen einer Yacht verfügen, hat der Vercharterer die gesetzliche Pflicht, die Übergabe der Yacht zu verweigern. Eine Nachschulung kann auf Wunsch erworben werden. Wird der Charterschein vom Vercharterer nicht erlangt, ist eine Erstattung oder Reduzierung des Reisepreises ausgeschlossen.
Die im Chartervertrag als Schiffsführer benannten Personen tragen die Verantwortung für den Umgang mit der Yacht. Dies gilt auch für den Fall, dass das Führen der Yacht anderen Mitreisenden überlassen wird.
Der Charterer darf die Yacht nur auf deutschen Binnengewässern führen. Etwaige Abweichungen können individualvertraglich, schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Der Charterer darf keine Veränderungen an der Yacht oder dem Zubehör vornehmen. Die Yacht darf ohne Zustimmung des Vercharterers weder an Dritte weitergegeben, noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Bei erwarteten Windstärken ab 6 der Beaufortskala darf der Charterer den Hafen nicht verlassen bzw. hat er die Yacht unverzüglich in den nächstgelegenen Hafen zu steuern. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie die Nachtschifffahrt ist dem Charterer untersagt. Bei Zuwiderhandlungen hat der Charterer sämtlichen hieraus resultierenden Schaden zu tragen und den Vercharterer gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Charterer hat den Vercharterer bei Schäden, Havarien, Kollisionen, Grundberührungen und außergewöhnlichen Umständen, wie Diebstahl oder Beschlagnahme, unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei dem Verdacht des Vorliegens vorgenannter Umstände. Des Weiteren hat der Charterer unverzüglich die zuständige Polizei und das zuständige Hafenamt zu verständigen und ein ausführliches Protokoll anzufertigen bzw. anfertigen zu lassen. Der Charterer darf notwendige Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vercharterer in Auftrag geben, bzw. durchführen lassen. Sollte dieser nicht erreichbar sein und sich das Boot in unmittelbarer Gefahr befinden, ist der Lohn des Bergungs- und Schleppdienstes auf 50,00 € / km zu begrenzen. Die Originalrechnung sowie die Ersatzteile hat der Charterer aufzubewahren. Reparaturkosten, die vom Charterer zu verantworten sind, müssen von diesem selbst getragen werden.
Auf der Yacht dürfen nur entsprechende Bordschuhe oder solche mit weicher und heller Sohle getragen werden. Die Benutzung der Betten ist ausschließlich nur mit Bettwäsche erlaubt, welche der Vercharterer stellt. Die Mitnahme von Haustieren auf der Yacht ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vercharterers zulässig. Für die Endreinigung wird hierfür eine gesonderte Kostenpauschale dem Charterer in Rechnung gestellt. Der Aufenthalt von Haustieren in den Betten ist strengstens untersagt. Das Rauchen ist in den Schiffen ebenfalls untersagt. Zuwiderhandlungen haben den Einbehalt der Kaution zur Folge.
Bei Beendigung der Reise hat der Charterer dem Vercharterer die Yacht in vertragsgemäßem, vollgetanktem Zustand und im vereinbarten Hafen zu übergeben. Die Kosten der Schwarzwasser-Entsorgung trägt der Charterer. Die Parteien haben die Rückgabe der Yacht zu protokollieren. Etwaige Beanstandungen haben die Parteien unverzüglich bei Rückgabe der Yacht, spätestens jedoch einen Monat nach Reiseende, geltend zu machen und im Rückgabeprotokoll festzuhalten. Spätere Einwendungen verlieren ihre rechtliche Gültigkeit.
IV. Haftung des Vercharterers
Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden an der Yacht oder der Ausrüstung, die die Nutzung der Yacht für den beabsichtigten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Der Ausfall oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit der TV-Anlage (soweit vorhanden) berechtigt nicht zur Charterpreisminderung und / oder zur Anforderung von Serviceeinsätzen. Der Vercharterer übernimmt keine Gewähr für den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern sowie den Ausfall von Bug- und Heckstrahlruder. Gleiches gilt für die Funktion und Ganggenauigkeit elektronischer Instrumente. Dem Charterer steht insoweit weder ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, noch auf Schadensersatz zu. Bei einem Ausfall der Yacht während der Mietzeit haftet der Vercharterer weder für die entgangene Urlaubsfreude noch für sonstige Schäden. Es gilt eine Standzeit von bis zu 48 Stunden ab Reisebeginn als vereinbart. Für diesen Zeitraum ist der Charterer nicht berechtigt, eine Rück- oder Teilzahlung des Charterpreises zu verlangen. Sollte dem Vercharterer auf Grund unvorhergesehener Ereignisse die Übergabe der Yacht oder einer Ersatzyacht nicht möglich sein, so kann der Charterer ab 48 Stunden nach ursprünglich vereinbartem Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten und den anteiligen Mietpreis zurückverlangen. Eine über dem vereinbarten Mietpreis liegende Haftung des Vercharterers ist ausgeschlossen.
Der Vercharterer übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt, die zu einer Verhinderung oder Unterbrechung der Fahrt führt, z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen an Schleusen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere Gründe, die nicht in der Macht oder der Verantwortung des Vercharterers stehen.
V. Haftung des Charterers
Der Charterer haftet für sämtliche Schäden, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Charterers oder der Reisebeteiligten entstanden sind oder entstehen. Der Charterer stellt den Vercharterer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Charterers oder der Reisebeteiligten entstanden sind oder entstehen. Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Charterer für jeden angefangenen Tag das Doppelte, der auf einen Tag entfallenden Chartergebühr zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vercharterers auf Grund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.
VI. Schlussbestimmungen
Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Zehdenick.
Etwaige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. An die Stelle einer etwaig unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, welche im Hinblick auf den ausdrücklichen und mutmaßlichen Willen der Parteien der zu ersetzenden Bestimmung bestmöglich entspricht.
Eine faire und gütliche Einigung sollte angestrebt werden.
MARINA / Wassersportbasis / Rezeption
Marina Alter Hafen
Im Ziegeleipark Mildenberg
Ziegelei 11a
16792 Zehdenick
T: +49 (0)3307 – 420 504
Unternehmenssitz
Brehm & Presch Marina GbR
(vertreten durch die Gesellschafter
Frank Brehm & André Presch)
Ziegelei 5
16792 Zehdenick
T: +49 (0)3307 – 42 000 796
E: welcome@marina-alter-hafen.de
Ergänzung für Vermietung von Tagesbooten / Kanuverleih und Camping
Boote:
Bei Buchung – online, brieflich oder telefonisch wird eine Anzahlung von 100 % des Gesamt-Mietbetrages fällig. Mit Buchung wird das Boot (auch Kanu / SUP) für Sie reserviert.
Der Mietvertrag ist verbindlich und nicht stornierbar. Bis 8 Tage vor dem Mietzeitpunkt ist die Buchung kostenlos verschiebbar. Eine spätere Verschiebung wird mit 25,00 € berechnet. Bei Stornierung oder No-Show fallen 100 % des Mietbetrages als Entschädigung an.
Campingfass / Mietwohnwagen:
Bei Buchung – online, brieflich oder telefonisch wird eine Anzahlung von 100 % des Gesamt-Mietbetrages fällig. Mit Buchung wird das Fass / der Wohnwagen für Sie reserviert.
Die Buchung ist verbindlich. Bis 8 Tage vor der gebuchten Anreise ist die Buchung kostenlos stornierbar oder umbuchbar. Ab 7 Tage vor Anreise wird eine Stornierung mit 50 % des Grundpreises in Rechnung gestellt. Bei No-Show fallen 100 % des Grundpreises als Entschädigung an.