AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der

Brehm & Presch Marina GbR

I. Vertragsschluss Chartervertrag

Der Chartervertrag wird zwischen dem Vercharterer (Brehm & Presch Marina GbR) und dem Charterer (Gast) geschlossen. Die Reservierung und die Buchung bedürfen der Schriftform. Der Charterer hat unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Erhalt des Chartervertrages durch den Vercharterer, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Charterpreises zu leisten. Maßgebend für die fristgemäße Leistung ist der Zahlungseingang bei dem Vercharterer.

Für den Fall, dass der Charterer von dem Vertrag zurücktritt, hat er dem Vercharterer laut nachfolgender Regelung zu erstatten: Rücktritt bis 6 Monate vor Charterbeginn:  eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 80,00 €, bei Rücktritt 180 – 90 Tage vor Charterbeginn: eine Rücktrittsgebühr von 50 % des Charterpreises, bei Rücktritt 90 – 30 Tage vor Charterbeginn: eine Rücktrittsgebühr von 75 % des Charterpreises, bei späterem Rücktritt 30 – 0 Tage vor Charterbeginn: den gesamten Charterpreis. Der Vercharterer ist zur Aufrechnung mit einer erhaltenen Anzahlung berechtigt. Bei nachträglichen Änderungen des Chartervertrages, wie z.B. bei Verschiebungen der Reise wird eine Bearbeitungsgebühr von 80,00 € erhoben. Der Abschluss einer Reiserücktritts-Versicherung wird dem Charterer empfohlen und angeboten.

II. Pflichten des Vercharterers

Der Vercharterer übergibt dem Charterer die Yacht in vertragsgemäßem, gereinigtem und vollgetanktem Zustand. Die korrekte Übergabe wird durch ein Übergabeprotokoll bestätigt. Der Charterer erhält vor Reiseantritt eine Einweisung in die Bedienfunktionen der Yacht. Kommt der Vercharterer zu der Überzeugung, dass der oder die Yachtführer nicht über die erforderlichen Kenntnisse zum Führen selbiger verfügen, behält er sich das Recht vor, die Übergabe der Yacht zu verweigern. Sollte dem Vercharterer die Übergabe der gebuchten Yacht zum Zeitpunkt des Reiseantritts nicht möglich sein, so ist er berechtigt, dem Charterer eine vergleichbare Ersatzyacht zur Verfügung zu stellen. Der Vercharterer hat für die Yacht eine Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Die Versicherungskosten sind im Mietpreis enthalten. Im Schadensfall wird eine von dem Charterer zu leistende Selbstbeteiligung in Höhe von 750,00/1.000,00 € zur Zahlung fällig. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall in der Kaskoversicherung entspricht der vertraglich zu hinterlegenden Kaution. Die Kaution ist vor Fahrtantritt per Überweisung/PayPal bei dem Vercharterer zu hinterlegen. Für Unfallschäden, die auf der Yacht befindliche Personen erleiden, haftet allein der Charterer. Die Benutzung der Yacht und des Zubehörs geschieht auf eigene Gefahr. Diesbezüglich besteht keine Versicherung bei dem Vercharterer. Die Kaution wird innerhalb von 4 Wochen nach Charterende ganz oder teilweise zurücküberwiesen, je nach Befund bei Rückgabe der Yacht. 

III. Pflichten des Charterers

Der Charterer versichert, die Yacht verantwortlich zu führen und sich vor Beginn der Reise über sämtliche örtlichen und tatsächlich relevanten Umstände im Hinblick auf die beabsichtigte Reiseroute zu informieren.

Die Yachtübergabe beginnt ab 15.00 Uhr; die Yacht wird dann den betrieblichen Abläufen entsprechend an den Charterer mit Einweisung kurzfristig übergeben. Der Charterschein-Kurs beginnt um 12.00 Uhr. Die Rückgabe der Yacht erfolgt bis um 9.00 Uhr, im übrigen lt. dem Chartervertrag, soweit nichts anderes vereinbart. Bei verspäteter Rückgabe können Kosten entstehen (siehe § V).

Der Charterer versichert, im Besitz eines gültigen amtlichen nationalen bzw. internationalen Sportbootführerscheins Binnen zu sein. Der Charterer ist verpflichtet, dem Vercharterer seinen Führerschein vor Fahrtbeginn vorzulegen. Sollte der Charterer nicht über einen Sportbootführerschein verfügen, ist der Abschluss eines kostenpflichtigen Charterscheines Bedingung, welcher beim Vercharterer im Rahmen einer 3-stündigen Schulung erlangt werden kann. Kommt der Vercharterer im Anschluss an den Charterschein-Kurs zu der Überzeugung, dass der oder die Yachtführer nicht über die erforderlichen Fähigkeiten zum Führen einer Yacht verfügt, hat der Vercharterer die gesetzliche Pflicht, die Übergabe der Yacht zu verweigern. Eine Nachschulung kann auf Wunsch erworben werden. Wird der Charterschein vom Charterer nicht erlangt, ist eine Erstattung oder Reduzierung des Reisepreises ausgeschlossen.

Die im Chartervertrag als Schiffsführer benannten Personen tragen die Verantwortung für den Umgang mit der Yacht. Dies gilt auch für den Fall, dass das Führen der Yacht anderen Mitreisenden überlassen wird.

Der Charterer darf die Yacht nur auf deutschen Binnengewässern führen. Etwaige Abweichungen können individualvertraglich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart werden. Der Charterer darf keine Veränderungen an der Yacht oder dem Zubehör vornehmen. Die Yacht darf ohne Zustimmung des Vercharterers weder an Dritte weitergegeben, noch zu gewerblichen Zwecken genutzt werden. Bei erwarteten Windstärken ab 6 der Beaufortskala darf der Charterer den Hafen nicht verlassen bzw. hat er die Yacht unverzüglich in den nächstgelegenen Hafen zu steuern. Das Schleppen und Bergen eines anderen Schiffes sowie die Nachtschifffahrt ist dem Charterer untersagt. Auch die Zuhilfenahme eines Bergungs- oder Schleppdienstes darf nur nach vorheriger Rücksprache mit dem Vercharterer oder dem Versicherer erfolgen. Sollten diese nicht erreichbar sein und sich das Boot in unmittelbarer Gefahr befinden, ist der Lohn des Bergungs- oder Schleppdienstes auf 50,00 €/km zu begrenzen.

Bei Zuwiderhandlungen hat der Charterer sämtliche hieraus resultierende Schäden zu tragen und den Vercharterer gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen. Der Charterer hat den Vercharterer bei Schäden, Havarien, Kollisionen, Grundberührungen und sonstigen außergewöhnlichen Umständen, wie Diebstahl oder Beschlagnahme, unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Gleiches gilt bei dem Verdacht des Vorliegens vorgenannter Umstände. Des Weiteren hat der Charterer unverzüglich die zuständige Polizei sowie das zuständige Hafenamt zu verständigen und ein ausführliches Protokoll anzufertigen oder anfertigen zu lassen. Der Charterer darf notwendige Reparaturen nur nach vorheriger Zustimmung durch den Vercharterer in Auftrag geben bzw. durchführen lassen. Die Originalrechnung sowie die Ersatzteile hat der Charterer aufzubewahren. Reparaturkosten, die vom Charterer zu verantworten sind, sind von diesem selbst zu tragen. Auf der Yacht dürfen nur entsprechende Bordschuhe oder solche mit weicher und heller Sohle getragen werden. Die Benutzung der Betten ist ausschließlich mit Bettzeug und Bettwäsche erlaubt, welche der Vercharterer stellt. Die Mitnahme von Haustieren auf die Yacht ist nur mit vorheriger Zustimmung des Vercharterers zulässig. Für die Endreinigung wird dem Charterer hierfür eine gesonderte Kostenpauschale in Rechnung gestellt. Der Aufenthalt von Haustieren in den Betten und auf den Sitzpolstern ist strengstens untersagt. Ebenso ist das Rauchen in den Schiffen verboten. Zuwiderhandlungen haben den Einbehalt der Kaution zur Folge.

Bei Beendigung der Reise hat der Charterer dem Vercharterer die Yacht in vertragsgemäßem, vollgetanktem Zustand im vereinbarten Hafen zu übergeben. Die Kosten der Schwarzwasser-Entsorgung trägt der Charterer.

Die Parteien haben die Rückgabe der Yacht zu protokollieren. Etwaige Beanstandungen haben die Parteien unverzüglich bei Rückgabe der Yacht, spätestens jedoch einen Monat nach Reiseende, geltend zu machen und im Rückgabeprotokoll festzuhalten. Spätere Einwendungen verlieren ihre rechtliche Gültigkeit.

IV. Haftung des Vercharterers

Die Haftung des Vercharterers gegenüber dem Charterer sowie den weiteren Reisebeteiligten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Vercharterer haftet nicht für Schäden an der Yacht oder der Ausrüstung, welche die Nutzung der Yacht für den beabsichtigten Verwendungszweck nicht beeinträchtigen. Der Ausfall oder eine eingeschränkte Nutzbarkeit der TV-Anlage (soweit vorhanden) berechtigt nicht zur Charterpreisminderung und / oder zur Anforderung von Serviceeinsätzen. Der Vercharterer übernimmt keine Gewähr für den Informationsgehalt von Seekarten und Handbüchern sowie den Ausfall von Bug- und Heckstrahlruder. Gleiches gilt für die Funktion und Ganggenauigkeit elektronischer Instrumente. Dem Charterer steht insoweit weder ein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, noch auf Schadensersatz zu. Bei einem Ausfall der Yacht während der Mietzeit haftet der Vercharterer weder für die entgangene Urlaubsfreude, noch für sonstige Schäden. Es gilt eine Standzeit von bis zu 24 Stunden ab Reisebeginn als vereinbart. Für diesen Zeitraum ist der Charterer nicht berechtigt, eine Rück- oder Teilzahlung des Charterpreises zu verlangen. Sollte dem Vercharterer auf Grund unvorhergesehener Ereignisse die Übergabe der Yacht oder einer Ersatzyacht nicht möglich sein, so kann der Charterer ab 48 Stunden nach ursprünglich vereinbartem Reisebeginn von dem Vertrag zurücktreten und den Mietpreis zurückverlangen. Eine über dem vereinbarten Mietpreis liegende Haftung des Vercharterers ist ausgeschlossen. Der Vercharterer übernimmt keine Haftung bei höherer Gewalt, die zu einer Verhinderung oder Unterbrechung der Fahrt führt, z. B. durch Sperrung der Wasserstraße, Reparaturen an Schleusen, Überschwemmungen, Trockenheit oder jegliche andere Gründe, die nicht in der Macht oder der Verantwortung des Vercharterers stehen.

V. Haftung des Charterers

Der Charterer haftet für sämtliche Schäden, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Handlungen bzw. Unterlassungen des Charterers oder der Reisebeteiligten entstanden sind oder entstehen, sofern diese nicht durch die bestehende Haftplicht- oder Kaskoversicherung gedeckt sind. Auf Wunsch übersendet der Vercharterer dem Charterer die gegenständlichen Versicherungsbedingungen. Der Charterer stellt den Vercharterer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, welche durch vorsätzliche, grob fahrlässige oder fahrlässige Handlungen oder Unterlassungen des Charterers oder der Reisebeteiligten entstanden sind oder entstehen. Bei einer verspäteten Rückgabe hat der Charterer für jeden angefangenen Tag das Doppelte der auf einen Tag entfallenden Chartergebühr zu entrichten. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Vercharterers auf Grund der verspäteten Rückgabe bleiben davon unberührt.

VI. Schlussbestimmungen

Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche ist Zehdenick. Etwaige Nebenabreden und Abbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Unwirksamkeit einzelner Regelungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. An die Stelle einer etwaig unwirksamen Regelung tritt diejenige wirksame Regelung, welche im Hinblick auf den ausdrücklichen und mutmaßlichen Willen der Parteien der zu ersetzenden Bestimmung bestmöglich entspricht.

Eine faire und gütliche Einigung steht bei uns immer im Vordergrund.

VII. Ergänzung bei Vermietung von Tagesbooten / Kanuverleih und Camping

Boote: 

Bei Buchung – online, brieflich oder telefonisch wird eine Anzahlung von 100 % des Gesamt-Mietbetrages fällig. Mit Buchung wird das Boot ( auch Kanu / SUP) für Sie reserviert. 

Der Mietvertrag ist verbindlich und nicht stornierbar. Bis 7 Tage vor dem Mietzeitpunkt ist die Buchung kostenlos verschiebbar. Eine spätere Verschiebung wird mit € 25,00 berechnet. Bei Stornierung oder No-Show fallen 100 % des Mietbetrages als Entschädigung an.

Campingfass / Mietwohnwagen:

Bei Buchung – online, brieflich oder telefonisch wird eine Anzahlung von 100 % des Gesamt-Mietbetrages fällig. Mit Buchung wird das Fass / der Wohnwagen für Sie reserviert. 

Der Mietvertrag ist verbindlich. Bis 8 Tage vor der gebuchten Anreise ist die Buchung kostenlos stornierbar oder umbuchbar. Ab 7 Tage vor Anreise wird eine Stornierung mit 100 % des Grundpreises in Rechnung gestellt. Bei einem No-Show fallen ebenfalls 100 % des Grundpreises als Entschädigung an.

VIII. Ergänzung bei Werftaufträgen/Dienstleistungsaufträgen

Die abweichenden AGB’s finden Sie hier : https://marina-alter-hafen.de/agb-dienstleistung/

gez. Frank Brehm & André Presch

Brehm & Presch Marina GbR

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