Hafenordnung
Aktuell gültige Hafenordnung der Marina „Alter Hafen“ und der Marina „Neuer Hafen“ am Ziegeleipark Mildenberg in Brandenburg.
Die komplette Hafenordnung entnehmen Sie bitte der PDF im nach folgenden Link.
Nachstehend lesen Sie eine komprimierte Fassung als ersten Überblick.
- 01. Die Besucher des Hafens werden gebeten, sich beim Hafenmeister anzumelden.
- 02. Die Benutzung der Anlage des Hafens ist in der Liegeplatzgebühr enthalten. Die gültigen Tarife hängen öffentlich aus. Zusätzliche Leistungen vereinbaren Sie bitte mit dem Hafenmeister.
- 03. Die Betreiber der Hafenanlage haften nicht für Beschädigungen am Eigentum und Unfälle der Gäste auf dem Hafengelände, soweit diese nicht durch unmittelbare Einwirkung entstanden sind. Das Betreten der Steganlage des Geländes und der anderen Einrichtungen des Hafens erfolgen auf eigene Gefahr.
- 04. Die Gäste des Hafens sind verpflichtet, Ihr Eigentum gegen Benutzung, Beschädigung und Diebstahl durch fremde Personen selbst abzusichern. Die Betreiber kommen für Fälle dieser Art am Eigentum der Gäste nicht auf.
- 05. Wir bitten Sie, unsere Einrichtungen und Anlagen sorgsam zu behandeln. Boote und andere Wasserfahrzeuge sind seemännisch sicher an den vorhandenen Stegen und Auslegern festzumachen. Für Beschädigungen und Verluste an Einrichtungen und Ausrüstung der Hafenbetreiber durch fahrlässiges und unsachgemäßes Verhalten (zumBeispiel beim Anlegen, Festmachen und Ablegen) haftet der Verursacher. Bei akuter Gefahr der Hafenanlage durch das Eigentum der Gäste, behalten sich die Betreiber Sicherungsmaßnahmen vor. Die dabei entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.
- 06. Das Hafenpersonal führt regelmäßig Kontrollen der belegten Liegeplätze durch. Hinterlassen Sie bitte beim Hafenmeister eine Mitteilung, wenn Sie den Hafen für längere Zeit verlassen, damit Sie im Notfall erreichbar sind.
- 07. Kraftfahrzeuge und Trailer sind auf den dafür vorgesehenen Plätzen abzustellen. Das Parken ist kostenpflichtig – es gilt die Parkplatzordnung, s. Hafenordnung. Ein Parkschein ist zu erwerben und sichtbar im Fahrzeug zu hinterlegen.
- 08. Das Einleiten von Abwasser aller Art in den Hafen und die Benutzung von Bord-WC´s ohne Abwassertank ist nicht gestattet.
- 09. Die Höchstgeschwindigkeit im Hafen beträgt 5 km/h. Die StVO gilt auf dem Gelände.
- 10. Das Wohnen und Übernachten auf an Land abgestellten Booten ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
- 11. Das Baden und Angeln im Hafenbereich ist nicht gestattet.
- 12. Das Betanken von Booten ist strengstens untersagt – Bitte benutzen Sie die Tankanlage im Neuen Hafen. (Benzin / Diesel)
- 13. Hausmüll ist gegen Gebühr in dem bereitgestellten Trennsystem zu hinterlassen. Die Entsorgung von Gewerbe- und anderem Müll ist untersagt.
- 14. Die auf dem Gelände befindlichen Stromsäulen dürfen nicht zum Aufladen von Elektro-KFZ (auch Plug-in-Hybride) genutzt werden. Bei Nichtbeachtung werden pauschal € 40,00 in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für die Stromsäulen auf dem Campingplatz.
Sollten Sie noch Fragen oder Wünsche haben, wenden Sie sich bitte an den Hafenmeister. Tel. 03307 – 420 504
Mildenberg, laufendes Jahr 2024