Auch ohne amtlichen Sportbootführerschein dürfen unsere Boote und Yachten gefahren werden. Wir bieten Ihnen eine Charterbescheinigung, die dies ermöglicht.
Dazu kann nach intensiver dreistündiger Einweisung ein Charterschein erworben werden, welche das führerscheinfreie Befahren einer Vielzahl der mecklenburgischen und märkischen Gewässer ermöglicht. Generell greift die Charterbescheinigung für Charterboote mit einer maximalen Bootslänge von 15 Metern.
Die Höchstgeschwindigkeit von 12 hm/h darf nicht überschritten werden und an Bord sind, je nach Bootszeugnis, höchstens 12 Personen zugelassen. Nach einer theoretischen Einweisung werden der Crew die Vorschriften, Verkehrsregeln und das Revier erklärt. Im praktischen Teil wird das Fahren der Yacht erläutert und bei verschiedenen Manövern auf dem Wasser geübt. Nach erfolgreicher Probefahrt wird die Charterbescheinigung ausgestellt. Diese ist für den Zeitraum der Charter gültig und stets an Bord mitzuführen.