Versicherung
Für ein gutes Gefühl! Ihre Versicherungsoptionen..
Vorab, mit Ihrer Buchung ist bereits ein umfassender Schutz mitversichert. Unsere Yachten verfügen über eine Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt. Diesen Selbstbehalt geben wir an unsere Kunden in Form der Kaution weiter.
Sollte Ihnen ein Missgeschick passieren, wird ein Schaden bis € 1.000,00 genau nach Schadenshöhe mit Ihnen abgerechnet. Sollte der Schaden über € 1.000 liegen, ist Ihr Risiko auf die Höhe der Kaution beschränkt.
Den Abschluss weitergehender Versicherungen obliegt natürlich Ihnen.
Wir empfehlen Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, soweit Sie nicht ohnehin über eine solche verfügen.
Weitere Optionen haben wir Ihnen untenstehend aufgeführt; ein Link zum Direktabschluß bei einem Versicherungs-Partner ist ebenfalls hinterlegt.
Allzeit gute Fahrt mit uns – wünschen wir Ihnen !
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Sollten Sie Probleme beim Öffnen der Dateien haben, prüfen Sie bitte ob auf Ihrem Computer ein aktuelles Programm zum Anzeigen von PDF-Dokumenten installiert ist. Sie benötigen zum Abspeichern ausgefüllter Formulare Adobe Reader Version 8 oder höher, oder ein alternatives Programm, welches diese Funktion anbietet. Eine Übersicht über freie PDF-Betrachter finden Sie zum Beispiel hier.
Wir empfehlen Ihnen als Versicherung unseren Versicherunsgpartner SEALOGY GmbH.
Sealogy GmbH, Scharfe Lanke 109-131, 13595 Berlin, https://www.sealogy.com/
Hier geht es zum PDF-Online-Formular von SEALOGY…
Erweiterte Skipper- Haftpflichtversicherung |
– | Charter-Kautions- Versicherung |
– | Reiserücktrittskosten- Versicherung |
– | Reisepreis- Absicherung |
Als privater Skipper einer fremden Yacht wird Ihnen seitens der Crew sowie des Yachteigners größtes Vertrauen entgegengebracht.Sowohl Ihre Kompetenz als auch Ihr Verantwortungsgefühl sind die Voraussetzung für Ihre Aufgabe.Boote sind in der Regel haftpflichtversichert. Trotzdem kommt es immer wieder vor, dass ein Yachthaftpflicht- oder Kaskoversicherer in bestimmten Fällen nicht leistet oder Deckungssummen beziehungsweise der Vertragsumfang nicht ausreichen.Um auf Nummer sicher zu gehen, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer erweiterten Skipper-Haftpflichtversicherung aus der Gruppe der EIS Charter Versicherung. |
Das Phänomen der Vergesslichkeit tritt ein, wenn Sie mit Ihrer gecharterten Yacht und Ihren Freunden, die erst zum gelungenen Bootsurlaub beitragen, auf den Gewässern Ihrer Träume schippern.Es ist das Freiheitsgefühl, das uns vergessen lässt, dass die gecharterte Yacht nicht die unsere ist. Und wie schnell ist es passiert?Ein Segel reißt, die Schraube berührt den Grund oder unsere Ferienyacht bekommt ein paar Kratzer ab. Verständlicherweise sichert sich der Yachteigner vor unliebsamen Überraschungen ab und erhebt eine Schutzgebühr, die Kaution.Findet er nach Ihrer Rückkehr vom Traumurlaub Schäden, wird er diese Kaution ganz oder teilweise einbehalten. Dagegen sind Sie mit einer Charterkautionsversicherung bestens abgesichert. |
In der Reiserücktrittskosten-Versicherung sind die Reiserücktrittskosten und Kosten für den Reiseabbruch eines Törns für alle, an der Fahrt teilnehmenden, benannten Personen abgesichert. Versicherungszeitraum ist vom Versicherungsbeginn bis zum Ende der Reise.Die An- und Abreise sowie eventuelle Zusatzbuchungen (Hotelübernachtungen bei An- und oder Abreise) können auf Wunsch mitversichert werden.Somit können Sie sich als Skipper sowie Ihre Crew vollumfänglich absichern für den Fall, dass sie z.B. aufgrund von schweren Unfallverletzungen, schwerer Krankheit, Impfunverträglichkeiten oder Schwangerschaft nicht an einem gebuchten Törn teilnehmen können oder diesen abbrechen müssen.
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Weder die gecharterte, noch eine Ersatzyacht werden vom Vercharterer zum vereinbarten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt.Die Geltendmachung der Rückzahlung des bereits gezahlten Charterpreises ist aufgrund der Insolvenz der vermittelnden Charteragentur oder der Charterbasis nicht durchsetzbar und die Forderung fällt aus.All das sind Versicherungsfälle, in denen unsere Reisepreisabsicherung greift und versucht ihren Schaden zu minimieren und Ihren Törn doch noch zu einem guten Ende zu bringen.Bei Insolvenz der vermittelnden Charterbasis ersetzen wir die Höhe des von der Charterbasis vereinnahmten und nicht weiter geleiteten oder erstatteten Charterpreises. Bei Insolvenz der Charterbasis ersetzt die Reisepreisabsicherung den vereinnahmten und nicht erstatteten Charterpreis. |