Offener Brief der Boot- und Yachtvermieter
Sehr geehrte Frau Dr. Merkel,
sehr geehrte Frau Schwesig,
sehr geehrter Herr Dr. Woidke,
sehr geehrter Herr Müller,
aufgrund der angespannten Situation unseres Gewerbes, bitten wir höflichst um eingehende Prüfung und Beachtung unseres Schreibens.
Anbieter von Charterbooten müssen nun im zweiten Jahr in Folge mit massiven Umsatzeinbußen und einem „Berufsverbot“ leben, obwohl sie eine der wohl sichersten Reise- und Erholungsmöglichkeiten liefern. Unseren Mitarbeitern droht erneut die Kurzarbeit oder sie sind bereits in Kurzarbeit – und das, obwohl sie seit einem Jahr alles daransetzen, den Kunden ein sicheres und gesundes Reiseerlebnis zu ermöglichen. Neben der teilweisen Schließung unserer Infrastrukturen, also Hafenanlagen mit Slipp- und Kranvorgängen, wurde uns die Übergabe von Booten und Yachten auch in diesem Monat untersagt. Die restriktive Benachteiligung der Branche – gegenüber anderen Fahrzeugverleihern – wird spätestens durch die verpflichtende Rückerstattung von Kundenzahlungen bestätigt. Für diese Ungleichbehandlung gibt es aus unserer Sicht unter Berücksichtigung der epidemiologischen Gesichtspunkte keinen Anlass.
Eine Bootsmiete in der gegenwärtigen Situation ist wohl eine der sichersten Möglichkeiten der Fortbewegung: Unsere Kunden sind mit ihrem eigenen Haushalt draußen in der Natur fernab von Menschenansammlungen unterwegs, können sich auf einem voll ausgestatteten Boot selbst versorgen, reisen mit dem eigenen Pkw an. Die Crew eines Schiffes ist eine feste, nachverfolgbare, sich über den Mietzeitraum nicht ändernde Gruppe. Fahrten auf dem Wasser sind kontaktarm oder sogar kontaktlos – ganz im Sinne der Pandemiebekämpfung. Die unterzeichnenden Charterunternehmen haben zudem umfassende Sicherheitssysteme erarbeitet und in die Ausstattung der Basen investiert. Es bestehen zahlreiche funktionierende Hygienekonzepte für die sichere Übergabe von Booten oder Yachten. Diese wurden bereits im vergangenen Jahr erfolgreich von den Unterzeichnenden dieses Schreibens umgesetzt. Um während der gesamten Fahrt für die Gesundheit und Sicherheit der Gäste zu sorgen, werden alle Boote vor jeder neuen Abfahrt vollständig desinfiziert, die Organisation bei An- und Abreise an der Basis erfolgt unter strikter Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregelungen, selbst die Einweisung findet kontaktlos und mit Sicherheitsabstand statt. Zusätzliche verpflichtende (PCR-)Tests bei der Anreise vertrauen in das Konzept der Charteranbieter, schauen sich aber aufgrund des innerdeutschen Beherbergungsverbots außerhalb der Landesgrenzen um: Deutsche Kunden dürfen in den Niederlanden schon jetzt Boot fahren und ab dem 03. Mai auch wieder in Frankreich unterwegs sein – trotz einer sehr angespannten Pandemiesituation in beiden Ländern.
Die Beschlüsse des Bundes und der Landesregierungen lassen uns hingegen keine Perspektive für unsere Branche in Deutschland erkennen. Das resultierende Arbeitsverbot wird schon nach kurzer Zeit zu einer nachhaltigen Veränderung der Urlaubsregion in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern führen, diverse familiengeführte Boots- und Yachtunternehmen werden diese Krise nicht überstehen. Die Konzepte der Bundes- und der Landesregierungen lassen uns Unternehmen aussichtslos zurück und rauben uns jegliche Perspektive – es ist keinerlei Zeitplan ersichtlich, an dem wir uns orientieren könnten. Für Charterunternehmen ist zudem nicht nur unklar, wann welche Maßnahmen und Restriktionen zurückgenommen werden, sondern auch, wie bei bundeslandüberschreitenden Fahrten (innerhalb der Regionen der Seenplatten) zu handeln ist, wenn – wie derzeit absehbar – die Inzidenz von Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern recht unterschiedlich entwickeln. Der das Bundesgesetz ergänzende Vorstoß von Manuela Schwesig sorgt nicht nur beim Bürgerbeauftragten für erheblichen Unmut, sondern torpediert das Ziel der einheitlichen Regelungen.
Wir mussten bereits enorme Umsatzverluste durch das verlorengegangene Geschäft der Herbstferien 2020, der Osterferien 2021 und über das Himmelfahrts-Wochenende hinnehmen. Einen weiteren, weitaus erheblichen Ausfall durch ein Nichtzustandekommen des Pfingstgeschäftes nehmen wir nicht hin.
Auch unter Berücksichtigung der schweren Auswirkungen von Covid-19 und dem Hauptziel, Leben schützen zu wollen, benötigt speziell unsere Branche, die zu den größten Verlierern dieser Pandemie zählt, eine Perspektive, bevor es zu einer Welle an Insolvenzen kommt, die hätten vermieden werden können.
Wir fordern:
- Die sofortige Freigabe der Boots- und Yachtvermietung in Berlin-Brandenburg und Mecklenburg- Vorpommern.
- Charterunternehmen sind nicht mit der Hotellerie auf eine Stufe zu setzen!
- Ein plausibles Konzept der Bundes- und Landesregierungen, um den unterzeichnenden Unternehmen eine Perspektive zu bieten.
- Eine Regelung, die Sicherheit und Wirtschaftlichkeit vereint: z.B. Die Anreise kann nur unter Vorlage eines maximal 48 Stunden alten PCR-Tests oder eines aktuellen Schnelltests vor Ort unter Einhaltung bestehender Hygieneregelungen erfolgen.
- Die Vermieter und Vermittler von Hausbooten und Yachten werden, aufgrund der fehlenden Gleichstellung zu den Vermietern von Autos oder Campern, für entgangenen Einnahmen angemessen entschädigt.
Wir Charterunternehmen fordern Sie auf, den Bootsvermietern in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin- Brandenburg noch im Mai eine Öffnung zu ermöglichen und schnellstmöglich eine klare Perspektive für unsere Branche zu schaffen!